Recht liches

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AGB

Gültigkeit der Bestimmungen

Pac Houndz Grafik & Webdesign, Bianca Thomae, vertreten durch Bianca Thomae, führt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen aus.
Dies gilt auch für alle künftigen Leistungen, falls die AGB nicht nochmals explizit verändert werden. Für alle Rechtsgeschäfte mit Pac Houndz Grafik & Webdesign sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend.
Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gütigkeit dieser Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

Vertragsabschluß

Angebote (auch die Notierungen der Standartpreisliste) sind stets freibleibend. Aufträge werden mit einer schriftlichen Auftragsbestätigung (E-Mail) zu den Bedingungen dieser AGB von Pac Houndz Grafik & Webdesign angenommen. Mündliche Sondervereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unbedingt einer schriftlichen Bestätigung (E-Mail, Fax, Brief).

Verbindlichkeit einer Dienstleistung

Ein schriftlich erteilter Auftrag an Pac Houndz Grafik & Webdesign (E-Mail, Fax, Brief) ist verbindlich. Eine Auftragsbestätigung von Pac Houndz Grafik & Design muss nicht erfolgen.

Urheberrecht und Nutzungsrechte

Jeder erteilte Auftrag an Pac Houndz Grafik & Webdesign ist ein Urheberwerkvertrag. Vertragsgegenstand ist die Schaffung des in Auftrag gegebenen Werkes sowie die Einräumung von Nutzungsrechten an diesem Werk. Es gelten die Vorschriften des Werkvertragrechtes und des Urheberrechtsgesetzes.
Die Entwürfe und Werkzeichnungen von Pac Houndz Grafik & Webdesign sind persönliche geistige Schöpfungen, die unter das Urheberrechtsgesetz fallen. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Ohne Zustimmung von Pac Houndz Grafik & Webdesign dürfen die Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig. Ein Verstoß berechtigt Pac Houndz Grafik & Webdesign, eine Vertragsstrafe in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe der doppelt vereinbarten Vergütung zu verlangen.
Die Werke von Pac Houndz Grafik & Webdesign dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwendet werden. Mangels ausdrücklicher Vereinbarung gilt als Zweck des Vertrages nur der vom Auftraggeber bei Auftragserteilung erkennbar gemachte Zweck. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Pac Houndz Grafik & Webdesign und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Pac Houndz Grafik & Webdesign. Über den Umfang der Nutzung steht Pac Houndz Grafik & Webdesign ein Auskunftsanspruch zu. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers aus technischen, gestalterischen und anderen Gründen und seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung; sie begründen auch kein Miturheberrecht, es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist. Pac Houndz Grafik & Webdesign prüft nicht, ob das vom Kunden überlassene Bild-/Textmaterial oder Muster frei von Rechten Dritter (Copyright) ist. Die Prüfung obliegt allein dem Kunden. Pac Houndz Grafik & Webdesign geht davon aus, dass der Auftraggeber/Verwerter zur Verwendung berechtigt ist.
Die von Pac Houndz Grafik & Webdesign erstellten Entwürfe dürfen vom Auftraggeber nur für den Zweck der Anschauung und Prüfung verwendet werden. Ausdrücklich untersagt ist der Einsatz auf der Homepage, innerhalb von Bannertausch Programmen oder ähnliche Verwendungszwecke wie beispielsweise die Verwendung bei Test-Werbemaßnahmen. Werden die Entwürfe dennoch ohne Erwerb eines Nutzungsrechts eingesetzt, steht Pac Houndz Grafik & Webdesign Schadenersatz in angemessener Höhe, jedoch mindestens in der Höhe des doppelt Listenpreises bzw. Angebotpreises zu.
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Dienstleistung durch den Auftraggeber auf diesen über.

Beanstandungen

Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückhaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange und soweit die Designerin ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen ist.
Die Designerin hat die Ordnungsmäßigkeit der gelieferten Leistung - sowohl im Falle der Eigenlieferung wie auch Fremdlieferungen - gemäß den vertraglichen Regelungen sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall unverzüglich innerhalb von einer Woche zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckfreigabe Erklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckfreigabe Erklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten.
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur gegen den Auftragnehmer geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von 4 Wochen, nachdem die Leistung das Lieferwerk verlassen hat, bei dem Auftragnehmer eintrifft.
Bei berechtigten Beanstandungen ist die Designerin nach ihrer Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet, und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes, es sei denn, eine vertraglich vereinbarte Eigenschaft fehlt oder der Auftragnehmerin oder ihrem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Das gleiche gilt für den Fall einer berechtigten Beanstandung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber jedoch vom Vertrag zurücktreten, die Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen, es sei denn, dem Auftragnehmer oder seinem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
Hat der Auftrag Weiterverarbeitung zu Druckerzeugnissen zum Gegenstand, so haftet die Designerin nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer verursacht wurde.
Mängel eines Teils der gelieferten Leistungen berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
Grundsätzlich wird die Auftragnehmerin für den Fall ihrer zusätzlichen, vorab schriftlich vereinbarten Mitwirkung an einer Durchführung eines Druckauftrages dem Auftraggeber auf dessen Rechnung Proofs (Chromaline oder Ausdrucke) zur Verfügung stellen. Diese hat der Auftraggeber zu prüfen und freizugeben, eine Gewährleistung oder Haftung für die Qualität der Durchführung des Druckauftrages besteht gegenüber der Auftragnehmerin lediglich bezüglich ihrer Mitwirkung im Falle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit.
Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die Designerin nur bis zur Höhe der eigenen Ansprüche gegen den jeweiligen Zulieferanten. In einem solchen Fall ist die Designerin von seiner Haftung befreit, wenn er seine Ansprüche gegen den Zulieferanten an den Auftraggeber abtritt.

Eigentumsvorbehalt

An Entwürfen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, jedoch keine Eigentumsrechte übertragen.

Eingetragene Markenzeichen

Wir haben unseren Namen schützen lassen. Unsere Markenanmeldung wird durch die im Bereich Markenschutz tätigen Prehm & Klare Rechtsanwälte betreut.
PAC HOUNDZ™ DOGS & ANGELS™ sind unsere eingetragenen Markenzeichen.

Vergütung

Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung. Die Vergütung dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilhonoraren zusammen: a) dem Gestaltungshonorar für die genutzte Entwurfsarbeit
b) dem Werkzeichnungs-/Ausführungshonorar für die Realisierung
Übt der Auftraggeber seine Nutzungsoption nicht aus und werden keine Nutzungsrechte eingeräumt, berechnet Pac Houndz Grafik & Webdesign ein Abschlagshonorar.
Wird von Seiten Pac Houndz Grafik & Webdesign kein expliziter Kostenvoranschlag oder ein Angebot erstellt, gilt, sofern nicht anders schriftlich vereinbart: Illustration mit 85,00 Euro, Layout 65,00 Euro und Reinzeichnung 55,00 Euro, jeweils pro Stunde/ zzgl. 19% MwSt.
Programmierleistungen: Programmieren HTML5, CSS 75,00 Euro, CMS Systeme 89,00 Euro.
Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
Die Schaffung von Entwürfen und sämtliche Tätigkeiten, die Pac Houndz Grafik & Webdesign für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Die Honorare sind bei Ablieferung der Arbeiten fällig; sie sind ohne Abzug zahlbar. Grundsätzlich ist eine Zahlung in Höhe von 50 % der Brutto Auftragssumme bei Vertragsschluss fällig. Erstreckt sich die Ausführung eines Auftrages über einen längeren Zeitraum, so kann Pac Houndz Grafik & Webdesign weitere Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand verlangen. Bei Zahlungsverzug können ohne vorherige Ankündigung weitere Dienstleistungen versagt werden.
Honorare sind Nettobeträge, die zzgl. Mehrwertsteuer zu entrichten sind. Sofern eine Abnahme nach Mahnung oder nach maximal zehn Arbeitstagen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auftraggeber erfolgt ist, gilt der Entwurf als abgenommen und wird in Rechnung gestellt.

Gestaltungsfreiheit

Für Pac Houndz Grafik & Webdesign besteht im Rahmen jedes erteilten Auftrags eine Gestaltungsfreiheit.
Ausnahmen bilden hier nur exakte Vorgaben des Auftraggebers, zur lediglichen Umsetzung einer Auftragsarbeit.

Fremdleistung

Grundsätzlich wird Pac Houndz Grafik & Webdesign alle Arbeiten im eigenen Unternehmen durchführen, sie sind jedoch befugt, Dritten Teile des Auftrages zu übertragen. Bestimmte Aufträge wie z. B. Druckaufträge werden in Abstimmung mit dem Kunden an Druckunternehmen weitergereicht und der Kunde schließt direkt mit dem Druckunternehmen einen Vertrag ab.
In diesem Falle bestimmen sich die Rechte und Pflichten gemäß dem zwischen dem Auftraggeber und den Dritten abgeschlossenen Vertragsbestimmungen.

Webhosting

Die Leistungen sind an Laufzeiten gebunden und werden für die gesamte Laufzeit im Voraus berechnet. Sofern vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird, besteht kein Recht auf Rückvergütung von geleisteten Zahlungen oder auf Zahlungseinstellung für die Restlaufzeit.
Kommt der Kunde der Zahlung innerhalb der Zahlungsfrist (Datum des Zahlungseingangs und der Wertstellung auf dem in der Rechnung angegebenem Konto innerhalb 10 Tagen) nicht nach (Zahlungsverzug), ist Pac Houndz Grafik & Webdesign berechtigt, aufgrund des Zahlungsverzuges die entsprechenden Leistungen zu sperren.
Erfolgte Sperrungen aufgrund des Zahlungsverzuges unterbrechen weder eventuelle Laufzeiten, noch entbinden diese Sperrungen den Kunden von der Zahlungspflicht, da die bestellten Leistungen immer noch bereitgestellt aber nicht erreichbar sind. Pac Houndz Grafik & Webdesign behält sich das Recht vor, Domains und Daten zurückzuhalten, wenn berechtigte Forderungen durch den Kunden nicht beglichen sind.
Sperrt Pac Houndz Grafik & Webdesign dem Kunden berechtigt Leistungen wegen Zahlungsverzug, berechnet Pac Houndz Grafik & Webdesign dem Kunden für die Entsperrung eine Bearbeitungspauschale von 30,00 Euro und kann die Entsperrung von Zahlungseingang der Bearbeitungspauschale abhängig machen.
Eingerichtete Domains (mit oder ohne Webspace) haben eine Laufzeit von einem Jahr und können bis sechs Wochen zum Ablauf der Laufzeit gekündigt werden. Die Kündigung muss schriftlich in eigenhändig unterschriebener Briefform vorliegen. Die Abrechnung erfolgt jährlich zum jeweiligen Vertragsbeginn eines jeden Jahres.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorstehenden Bestimmungen lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht. Erfüllungsort für beide Vertragspartner ist Gross-Gerau. Gerichtsstand ist Gross-Gerau.

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